|
|
 |
|
|
|
|
Was dann folgte war klar, der / die Beschuldigte wurden verhaftet, in den Kerker geworfen und die
wahnsinnige Maschinerie nahm ihren Lauf.
|
|
 |
|
|
|
 |
 |
|
Während die seit dem 4. Jh. verfolgte Ketzerei (als Aberglaube gebrandmarkt) in die Zuständigkeit der geistlichen Gerichte fiel, durfte die weltliche Obrigkeit sich nicht in
deren Belange einmischen. Ihr oblag der Vollzug der Leib- und Lebensstrafen bei ausschließlich weltlichen Verbrechen. Erst ab 1487 wurde mit dem Gesetzbuch "Malleus maleficarum", volkstümlich
"Hexenhammer", die Teufelsbuhlschaft der Hexensekte mit deren Schadenzauber gegen Mensch und Tier zum "crimen mixtum", zum "gemischten Verbrechen" (Verstoß gegen
"göttliches", kirchliches und bürgerliches Recht) erklärt.
Damit konnten nun Sündenböcke für Unerklärliches, Außenseiter der Gesellschaft, oder einfach mißliebige Personen denunziert, als "Hexen" verfolgt, nach
Vorschrift gefoltert und fast immer hingerichtet werden. So wurden Hexen durch das reinigende Feuer verbrannt, wobei die weltliche Obrigkeit als Vollstrecker des göttlichen Willens in Aktion trat.
|
|