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Die Kirche und deren Verlogenheit bis heute
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8.Gebot: Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.
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Neben den Räten und dem Adel hat sich auch die !!! christliche !!! Kirche bei der Hexenverfolgung besonders hervorgetan. Zwar unterstand die Justiz der weltlichen Macht, was aber die Kirchen, im Besonderen die Bischöfe und Fürstbischöfe nicht davon abhielt, sich ihren Anteil an dem Hab und Gut der Deliquenten unter den Nagel zu reissen.
Der verlogenste Orden in der Zeit der Hexenverfolgung waren wohl die Jesuiten. Zum Einen haben sie um das Seelenheil der ”Hexen” gebetet, doch mit der anderen Hand haben sich Klöster und Kirchen an dem Massenmord sehr aktiv beteidigt. Der Reichtum vieler Klöster und der Kirchen stammt zu einem nicht unerheblichen Teil aus dieser Zeit.
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Jesuiten, kath. Ordensgemeinschaft mit dem lat.Namen 'Societas Jesu', Abk. SJ. Die J. wurden 1534 von Ignatius von Loyola in Paris mit dem Ziel der Ehelosigkeit, Armut und Palästinamission gegründet und 1540 vom Papst bestätigt; sie waren Träger der Gegenreformation. Die hierarch. Ordnung des in 78 Provinzen gegliederten Ordens wird durch den Ordensgeneral (auf Lebenszeit), seine 10 Assistenten und der Generalkongregation gebildet. Die J. verzichten auf Ordenskleidung und gemeinsames Gebet und konzentrieren sich auf Mission und Schule. 1773 wurden die J. verboten und 1814 vom Papst wieder zugelassen. In Deutschland galt 1872 /1912 ein Betätigungsverbot für J., die im Dritten Reich wegen als 'Internationalisten' verfolgt wurden.
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Natürlich waren die Inquisitoren Kirchenvertreter. Es ist schon bemerkenswert, daß es auch in der heutigen Zeit im Vatikan immer noch der Rang des Großinquisitors gibt, meines Wissens nach hat diesen Rang derzeit der deutsche Kardinal Ratzinger .
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Inquisition (lat. 'Untersuchung'), Verfolgung der Ketzerei durch kirchl. Glaubenstribunale, unterstützt von staatl. Gewalten. Ursprüngl. kannte das Christentum nur geistl. Bußmittel gegen die amtskirchl. definierte Häresie, nutzte aber nach Aufstieg zur Staatskirche ihren Einfluss durch Einsatz von staatl. Zangsmaßnahmen (Gefängnis, Verbannung, Enteignung, Hinrichtung). Im Hochmittelalter kam es zur Ausbildung einer regelrechten I.-Gerichtsbarkeit mit päpstl. Inquisitoren, die auch gegen Fürsten vorgingen, wenn sie in den Augen der Kirche Ketzer nicht konsequent genug verfolgten. Die I., anfangs ein Wandergericht, später ständiges Tribunal in den einzelnen Ländern unter einem General- oder Großinquisitor, wandte bei ihren Verhören auch Folter an und übergab die geständigen 'Ketzer' dem staatl. Strafvollzug. Da die Sünde der Häresie gewöhnl. nur 'durch Blut gesühnt' werden konnte, war die Todesstrafe (meist durch Verbrennen) die Regel. In den kath. Ländern blieb die I. z.T. bis ins 19. Jh. (Spanien 1806, Portugal 1820, Kirchenstaat 1870) tätig, nachdem sie seit dem 16. Jh. u.a. in der Hexenverfolgung eines weites Aufgabenfeld gefunden hatte.
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