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Wo jedoch sind dann die fehlenden 351 Taler und 23 Groschen geblieben?
Diesen fehlenden Rest liess sich der Fürstbischof von Breslau als Landesherr aushändigen.
Dabei ist aber zu beachten, dass das Urteil über die Hingerichteten in Neisse gefällt war, so dass der Rat von Zuckmantel nur die Hälfte der !!! Gebühren !!! bekam.
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Ein 2. Beispiel:
Ein merkwürdiges Aktenstück aus jener Zeit.
Der Justizamtmann Geiß aus Lindheim, ein ehemaliger Soldat und ohne jede juristische Bildung schrieb 1661 an seine Adelsherren:
....dass neuerdings das Zauberwesen wieder ausbreche, dass auch der mehreren Theilss von der Burggerschaft sehr darüber bestürtzet und sich erstotten, wenn die Herrschaft nur zum Brennen hätte, so wollen sie gerne das Holtz darzu und alle Unkosten erstatten, undt könndte die Herrschaft auch so viel bei denen bekommen, die das Brügck wie auch die Kierche kendten wiederumb in guten Stand gebracht werden. Noch über das kendten so viel haben, dass deren Diener inkünftig kendten so viel besser besuldet werden, denn es dürfften vielleicht gantze Häusser und eben diejenigen, welche genung darzu zu thun haben infociret (inficired) seyn.
Dieser Geiß war es auch, der die lindheimischen Prozesse leitete und ausbeutete. Er setzte für einen 2 Stundenritt in das Städtchen sich eine Gebühr von 5 rheinländischen Taler. Aus einer von ihm ausgestellten Rechnung ergibt sich, dass er bei verschiedenen Verhaftungen allein an Bargeld über 188 rheinländische Taler eingetrieben hat.
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